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Roqqio POS Kassensoftware

Die Zeit wird knapp: Ab dem 30. September dürfen Händler, die keine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in ihre Kassen integrieren, nicht mehr kassieren

Die Deadline rückt näher: Bereits am 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten – bis zum 30. September 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme jetzt zwingend mit einer neuen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten TSE ausgerüstet sein. Die Kassensicherungsverordnung soll vor der Manipulation elektronischer Kassen und somit vor Steuerbetrug schützen. Gemäß der Aussage von Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, wird sich diese Frist nicht noch einmal verlängern* und Händler müssen an Tempo zulegen. Drohende Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro konfrontieren Einzelhändler nach wie vor mit Angst und Unsicherheiten. Roqqio bietet zwei Arten von TSE, eine cloudbasierte und eine in Form einer microSD-Karte – jeweils als Fiskal-Bundle mit ausgewählten Services.

Zum ersten Stichtag im Januar war noch keine zertifizierte TSE auf dem Markt, woraufhin die Bund- und Länderfinanzverwaltungen reagierten und eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September festlegten. Händler müssen bei einer Prüfung jedoch heute schon nachweisen können, dass sie an einer Aufrüstung arbeiten. Als Anbieter einer Kassensoftware sieht sich Roqqio für seine Kunden verantwortlich und unterstützt sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung: „Roqqio hat seine Kassensoftware um die erforderliche digitale Schnittstelle ergänzt. Diese Schnittstelle dient der einheitlichen Übertragung von Daten, falls diese von Finanzbehörden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit angefordert werden. Außerdem sorgt sie für die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist“, erklärt Christian Jürs, Geschäftsführer von Roqqio.

Einmal in das Kassensystem integriert, protokolliert ein Sicherheitsmodul Kasseneingaben ab Beginn des Vorgangs und schützt sie so vor unbemerkten, nachträglichen Veränderungen. Ein Speichermodul sorgt für die Aufbewahrung. So werden gespeicherte Vorgänge fälschungssicher gemacht. Roqqio stellt zwei Arten von TSE bereit: ein Hardware-Modul in Form einer microSD-Karte sowie eine cloudbasierte Lösung. „Für welche Lösung sich ein Händler entscheiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Die cloudbasierte TSE ist ideal für Händler, die zahlreiche Filialen betreiben und ihre Kassen zentral und online verwalten möchten. Die Eingaben im Kassensystem werden ortsunabhängig aufgezeichnet und elektronisch signiert. Händler, die keine internetfähigen Kassen nutzen, können auf die TSE als Hardware-Modul setzen. Hier passiert die Belegsignatur unabhängig von einer Internetverbindung“, so Jürs. „Der Countdown läuft. Damit die Kassen fristgerecht aufgerüstet sind, müssen sich Händler spätestens jetzt für eine Lösung entscheiden und ihre Software updaten.“

*Quelle: https://dfka.net/bmf-bestaetigt-30-september-fuer-tse-pflicht/

 

Ansprechpartner für Journalisten: Ellen Marth • ellen(at)konstant.de

ROQQIO Kassensoftware

Einzelhandel steckt in der Klemme: Probleme bei der fristgerechten Umsetzung der neuen Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Kassensystemen

Unsicherheiten beim Einzelhandel und Angst vor einschüchternden Bußgeldern: Ab dem 1. Januar 2020 tritt die neue Kassensicherungsverordnung in Kraft – bei einem Verstoß drohen Strafgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Grundsätzlich müssen alle Kassensysteme ab 2020 die vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integrieren. Jedoch existiert bislang kein System, das über die zertifizierte TSE verfügt. Hintergrund ist, dass einige Einzelheiten bzw. Kriterien für die Zertifizierung noch immer nicht eindeutig definiert sind. Andere Anforderungen, wie an die IT-Sicherheitsarchitektur oder Kryptografie, sind in Deutschland deutlich höher und strenger als in anderen EU-Ländern. Aufgrund der Notlage hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 verkündet. Für Anbieter bedeutet das allerdings keine Atempause – sie müssen ihre Prototypen schnellstmöglich in die Realität umsetzen. Retailer sollten sich schon jetzt für eine Lösung entscheiden, um 2020 fristgerecht gesetzeskonform zu sein.

Einmal in das Kassensystem integriert, protokolliert ein Sicherheitsmodul Kasseneingaben ab Beginn des Vorgangs und schützt sie so vor unbemerkten, nachträglichen Veränderungen. Ein Speichermodul sorgt für die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist der Daten und eine einheitliche, digitale Schnittstelle für die Datenübertragung, falls diese von Finanzbehörden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit angefordert werden. Ziel der Technischen Sicherheitseinrichtung ist es also, die nachträgliche Manipulation von elektronischen Aufzeichnungen im Einzelhandel zu vermeiden und den Schutz vor Umsatzsteuerbetrug zu gewährleisten.

Als Anbieter einer Kassensoftware trägt ROQQIO seinen Teil zu einer geforderten Lösung bei: Das Softwareunternehmen ist für die Entwicklung einer Schnittstelle verantwortlich, die die vorgeschriebenen Daten an die TSE übermittelt. Die ROQQIO Commerce Solutions GmbH verkündet jetzt, dass Ihre aktuelle Kassensoftware alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen wird. Sobald es eine zugelassene TSE gibt, wird diese an die Kassensoftware angebunden. „Die Vorbereitungen für diesen Tag laufen: Es werden bereits zahlreiche Ablauf-Tests mit einer Platzhalter-Schnittstelle durchgeführt. ROQQIO wird vorbereitet sein“, kündigt Vanjo Wandscher, CEO ROQQIO, an.

Für mehr Informationen über die rechtlichen Grundlagen, Fristen und besondere Regeln sowie Änderungen im Kassenablauf bietet ROQQIO im September, Oktober und November jeweils ein kostenloses Webinar an. Anwender können diese Gelegenheit nutzen, um zu erfahren, was in ihrem Fall getan werden muss. Anmeldung: https://www.roqqio.com/news-events/veranstaltungen/webinar-kassensicherungsverordnung.

 

Ansprechpartner für Journalisten: Till Konstanty • till(at)konstant.de