Coolblue, Online-Händler für elektronische Produkte mit Sitz in den Niederlanden und Belgien, expandiert nach Deutschland

Online-Retailer, bekannt für seinen starken Fokus auf Kundenzufriedenheit, baut eigene Infrastruktur am Niederrhein auf

 

Zusammenfassung

Coolblue gibt heute seine Expansion nach Deutschland bekannt. Der Händler gilt in den Niederlanden und Belgien als Online-Retailer mit dem größten Kundenfokus und erreicht dort einen Net Promoter Score (NPS) von 68. Am Niederrhein baut das Unternehmen nun seine Infrastruktur, bestehend aus eigenem Liefernetzwerk, Installationsservice, Kundenservice, Fahrradkurieren und Store, auf.

 

Der in den Niederlanden und Belgien ansässige Online-Händler für Elektronik-Produkte, Coolblue, expandiert nach Deutschland. In der Niederrhein-Region baut das Unternehmen nun seine Infrastruktur, bestehend aus einem eigenen Liefernetzwerk, Installationsservice, Kundenservice, Fahrradkurieren und einem Coolblue-Store, auf. Zunächst wird der Service im Großraum Niederrhein und in Teilen des Ruhrgebietes verfügbar sein: in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim, dem Kreis Kleve, Kreis Wesel, Kreis Mettmann, Kreis Viersen sowie in Wuppertal, Remscheid und Solingen.

 

Pieter Zwart, Gründer und CEO von Coolblue: „Ab heute bieten wir unseren Coolblue-Service auch in Deutschland an. Am Niederrhein starten wir mit der Auslieferung und Installation unseres „Weiße Ware“-Produktportfolios durch unsere Liefer-Helden. In Kürze wird es über die Coolblue-Website und die App noch weitere Services und Produktkategorien geben. In Düsseldorf werden wir kleinere Bestellungen bald mit CoolblueRadelt, unserem eigenen Fahrradkurier-Service, ausliefern. Außerdem möchten wir einen eigenen Coolblue-Store in Düsseldorf eröffnen. Auf diesem Wege möchten wir alles bieten, um unsere Kunden glücklich zu machen.”

 

In den Niederlanden und Belgien gehört Coolblue zu den großen Playern – insbesondere durch die unternehmenseigene Infrastruktur: von eigenen Stores bis hin zum Liefer- und Installationsservice – alles aus einer Hand. Seit seiner Gründung im Jahr 1999 ist die überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit das übergeordnete Ziel des Unternehmens. Diese Ausrichtung spiegelt sich in allen Aspekten des Serviceportfolios wider, darunter eine schnelle Lieferung, persönliche Beratung, die Entsorgung der Altgeräte und die flexible Wahl des Liefertermins für Weiße Ware. In den Niederlanden und Belgien erreicht der Online-Händler so einen überzeugenden Net Promoter Score von 68.

 

Ab heute können Kunden in der Niederrhein-Region die „Weiße Ware“-Produkte, darunter Waschmaschinen, Trockner und Kühlschränke, über die Coolblue-Website und die App bestellen, die schon am nächsten Tag geliefert und installiert werden. Im Laufe des Jahres wird Coolblue seine Infrastruktur weiter ausbauen sowie verschiedene Services und Produktkategorien zu seinem Portfolio hinzufügen, das über die Website und die App erhältlich ist. Ebenso sind das Fahrradkurier-Netzwerk und der Store in Düsseldorf in Planung.

 

Weitere Infos gibt es auf der Coolblue-Website und in der Coolblue-App, die zum Download für iOS und Android bereitsteht.

 

Ansprechpartner für Journalisten: Corinna Ingenhaag • corinna(at)konstant.de

 

 

Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Initiative „Infektionsschutzhelfer“ bietet kostenlose Gefährdungsbeurteilung und individuellen Maßnahmenplan für Unternehmen sowie Hotels und Co.

Maßnahmen und Regelungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 gibt es in jedem Geschäft, jedem Restaurant und jeder Firma. Doch was unternehmen Betriebe wirklich, um den Schutz von Mitarbeiter*innen, Kunden und Dienstleistern zu gewährleisten und in welchen Punkten könnten sie sich noch bessern? Dieser Frage hat sich die Non-Profit-Initiative „Infektionsschutzhelfer gegen Covid-19“ gewidmet, die auf ihrer Webseite, neben einer Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer, eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Unternehmen sowie für Hotels und Pensionen anbietet.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz ist wichtig, denn nur durch konsequente Maßnahmen können Neuinfektionen verhindert werden. Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erarbeiten und diese umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu einen bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht – für die Umsetzung sind die Unternehmen selbst verantwortlich. Damit Vorgesetzte oder Arbeitgeber dieser Verantwortung gerecht werden können, hat der Zusammenschluss aus rund 100 Unternehmen unter www.infektionsschutzhelfer.de eine kostenlose interaktive Gefährdungsbeurteilung entwickelt, die für Unternehmen einen individuellen Maßnahmenplan erstellt. Durch einen etwa 10-minütigen Fragenkatalog werden die größten Gefahrenquellen ermittelt und Maßnahmen, gemäß des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und nach Priorität sortiert, vorgeschlagen. Arbeitgeber erhalten anschließend ein Zertifikat, mit dem sie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft sowie gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitenden nachweisen können.

Neben der Online-Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen bietet die Initiative „Infektionsschutzhelfer“ eine weitere Alternative an, die speziell auf die Beherbergungsbranche zugeschnitten ist. Denn in Hotels, Gasthäusern und Pensionen existieren durch den hohen Publikumsverkehr besondere Infektionsgefahren, weswegen die Schutzmaßnahmen durch den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und seine Landesverbände spezifiziert wurden. Auch hier führt eine Reihe an Fragen zu einem individuellen Maßnahmenplan, um die Infektionsgefahr in Hotels und Co. weitestgehend zu reduzieren.

 

Ansprechpartner für Journalisten: Till Konstanty • till(at)konstant.de

Die Zeit wird knapp: Ab dem 30. September dürfen Händler, die keine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in ihre Kassen integrieren, nicht mehr kassieren

Die Deadline rückt näher: Bereits am 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten – bis zum 30. September 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme jetzt zwingend mit einer neuen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten TSE ausgerüstet sein. Die Kassensicherungsverordnung soll vor der Manipulation elektronischer Kassen und somit vor Steuerbetrug schützen. Gemäß der Aussage von Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, wird sich diese Frist nicht noch einmal verlängern* und Händler müssen an Tempo zulegen. Drohende Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro konfrontieren Einzelhändler nach wie vor mit Angst und Unsicherheiten. Roqqio bietet zwei Arten von TSE, eine cloudbasierte und eine in Form einer microSD-Karte – jeweils als Fiskal-Bundle mit ausgewählten Services.

Zum ersten Stichtag im Januar war noch keine zertifizierte TSE auf dem Markt, woraufhin die Bund- und Länderfinanzverwaltungen reagierten und eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September festlegten. Händler müssen bei einer Prüfung jedoch heute schon nachweisen können, dass sie an einer Aufrüstung arbeiten. Als Anbieter einer Kassensoftware sieht sich Roqqio für seine Kunden verantwortlich und unterstützt sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung: „Roqqio hat seine Kassensoftware um die erforderliche digitale Schnittstelle ergänzt. Diese Schnittstelle dient der einheitlichen Übertragung von Daten, falls diese von Finanzbehörden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit angefordert werden. Außerdem sorgt sie für die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist“, erklärt Christian Jürs, Geschäftsführer von Roqqio.

Einmal in das Kassensystem integriert, protokolliert ein Sicherheitsmodul Kasseneingaben ab Beginn des Vorgangs und schützt sie so vor unbemerkten, nachträglichen Veränderungen. Ein Speichermodul sorgt für die Aufbewahrung. So werden gespeicherte Vorgänge fälschungssicher gemacht. Roqqio stellt zwei Arten von TSE bereit: ein Hardware-Modul in Form einer microSD-Karte sowie eine cloudbasierte Lösung. „Für welche Lösung sich ein Händler entscheiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Die cloudbasierte TSE ist ideal für Händler, die zahlreiche Filialen betreiben und ihre Kassen zentral und online verwalten möchten. Die Eingaben im Kassensystem werden ortsunabhängig aufgezeichnet und elektronisch signiert. Händler, die keine internetfähigen Kassen nutzen, können auf die TSE als Hardware-Modul setzen. Hier passiert die Belegsignatur unabhängig von einer Internetverbindung“, so Jürs. „Der Countdown läuft. Damit die Kassen fristgerecht aufgerüstet sind, müssen sich Händler spätestens jetzt für eine Lösung entscheiden und ihre Software updaten.“

*Quelle: https://dfka.net/bmf-bestaetigt-30-september-fuer-tse-pflicht/

 

Ansprechpartner für Journalisten: Ellen Marth • ellen(at)konstant.de

Siren7 Wildwarnsystem für Motorräder warnt Rehe, Wildschweine, Füchse und Co. / Nutzt Fahrtwind als Energiequelle ohne aufwendige Installation

Wildunfälle stellen Jahr für Jahr eine große Gefahr für Mensch und Tier dar. Insbesondere für Motorradfahrer kann eine Kollision mit einem Tier fatale Konsequenzen haben. In der Dämmerung oder bei Nacht ist es Motorradfahrern oft unmöglich, einen solchen Unfall zu verhindern. Auch, wenn sie dem Tier noch ausweichen können, kommt es bei Begegnungen mit Reh, Wildschwein und Co. häufig zu Stürzen. Damit diese Gefahr deutlich gemindert wird, hat Siren7 ein Wildwarnsystem entwickelt, das gleichermaßen effektiv wie effizient schützt und den Fahrtwind als Energiequelle nutzt.

Die kleine Apparatur benötigt keine Stromversorgung und warnt Wildtiere durch ein hochfrequentes, für den Menschen nicht hörbares, akustisches Signal mit einer Reichweite von bis zu 300 Metern. Dabei richtet es sich nur an die Tiere, die vor einem Unfall geschützt werden müssen, darunter Rehe, Wildschweine, Füchse und Co. Für Menschen ist der Ton nicht wahrnehmbar. Haustiere, beispielsweise Hunde, können den Ton zwar wahrnehmen, er ist für sie jedoch nicht störend. Der Fahrtwind erzeugt im Siren7 Wildwarnsystem einen Warnton von rund 120 Dezibel, der sich in Schallgeschwindigkeit in Fahrtrichtung verbreitet. Ab einer Geschwindigkeit von 70 km/h erreicht das System seine maximale Leistung. Die futuristisch designte Konstruktion wird einfach mittels Klebestreifen auf der Vorderseite des Motorrads angebracht. Der gemeinsam mit 3M entwickelte VHB-Kleber sorgt für einen zuverlässigen Halt und lässt sich – beispielsweise beim Bikewechsel – rückstandslos entfernen. Der Warner kann sowohl für Motorräder als auch für Autos oder Wohnmobile genutzt werden. Er besteht aus Nano-Carbon 7 und misst lediglich 45 x 60 x 26 mm bei einem Gewicht von 50 g. Die Siren7-typische rote Sieben wird in Handarbeit auf jedes Produkt aufgetragen.

Bis heute hat Siren7 bereits über 15.000 Wildwarnsysteme verkauft und so zuverlässig vor Unfällen geschützt. Diese Sicherheit unterstreicht das Unternehmen mit einer Geld-zurück-Garantie. So erhält der Kunde den Kaufpreis zurück, sollte es zu einem Wildunfall kommen, während Siren7 im Einsatz war.

Ab sofort ist das Siren7 Wildwarnsystem zu einer UVP von 57,99 EUR unter www.siren7.de erhältlich. Den Doppelpack – beispielsweise für Auto und Motorrad oder Wohnmobil – gibt es für 115,98 EUR.

 

Ansprechpartner für Journalisten: Corinna Ingenhaag • corinna(at)konstant.de

Videos in der PR: Netter Zusatz oder absolutes Muss?

Videos sind in den letzten Jahren für die meisten Internetnutzer zum ersten Anlaufpunkt geworden, wenn es darum geht, mehr über Organisationen sowie deren Produkte und Dienstleistungen zu erfahren. Sie sorgen für den Aufbau eines modernen Unternehmensimages – und sollten aus diesem Grund als PR-Tool nicht vernachlässigt werden. Durch Videos werden Themen einerseits vereinfacht und erklärend dargestellt, andererseits können Inhalte aber auch persönlich und emotional rübergebracht werden. Das Vertrauen von Zielgruppen in Marken wird nicht nur gestärkt, sondern es können sogar neue Zielgruppen erreicht werden. In Online-Pressemitteilungen lassen sich das klassische Bildmaterial ergänzen und Pressetexte dynamischer gestalten. Videos visualisieren den Meldungstext für Medienvertreter und Interessenten nicht nur besser, sondern auch ansprechender. Vor allem bei Interviews, Produktpräsentationen oder Bedienungsanleitungen eignen sich Videos gut, da sie oft aussagekräftiger und deutlicher sind als reine Pressefotos und -texte.

Nicht jedes Video erfordert ein professionelles Kamerateam – der Trend geht weg vom Hochglanz-Image-Film hin zu Unboxing und Co. Ein aufwendig produziertes Video bringt nichts, wenn die Inhalte nicht stimmen. Im Gegenteil wirkt ein weniger professionelles Video oft glaubwürdiger und stößt auf größeres Interesse seitens der Betrachter. Solange die Qualität des Videomaterials hochwertig ist, können selbst mit dem Smartphone gute Videos produziert werden. Der Ton sollte deutlich und ohne Nebengeräusche zu hören, das Bild scharf und Produkte oder Gesichter gut ausgeleuchtet sein. Zudem müssen die Lichtverhältnisse im Allgemeinen stimmen.

Viel wichtiger als eine hochprofessionelle Produktion ist die Authentizität. Ein PR-Video ist keinesfalls ein Werbespot, sondern sollte die journalistischen Grundlagen wahren: Informationsbedürfnisse stillen, das Interesse der Zuschauer wecken und einen generellen Mehrwert bieten, statt als Lückenfüller zu dienen. Die Video-Inhalte sollten außerdem zur Zielgruppe und den jeweiligen Märkten passen. Ganz nach dem Motto „Man kann über alles berichten, nur nicht über 1:30” sollte das Video kurz und prägnant und daher leicht zu konsumieren sein. Es gilt, kurze Aufmerksamkeitsspannen innerhalb einer begrenzten Zeit zu gewinnen. Zuschauer sollten in der Lage sein, sich an die Inhalte des Videos zu erinnern und sie mit anderen zu teilen, selbst wenn sie vorher noch nie etwas von der Marke gehört haben.