Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Initiative „Infektionsschutzhelfer“ bietet kostenlose Gefährdungsbeurteilung und individuellen Maßnahmenplan für Unternehmen sowie Hotels und Co.

Maßnahmen und Regelungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 gibt es in jedem Geschäft, jedem Restaurant und jeder Firma. Doch was unternehmen Betriebe wirklich, um den Schutz von Mitarbeiter*innen, Kunden und Dienstleistern zu gewährleisten und in welchen Punkten könnten sie sich noch bessern? Dieser Frage hat sich die Non-Profit-Initiative „Infektionsschutzhelfer gegen Covid-19“ gewidmet, die auf ihrer Webseite, neben einer Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer, eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Unternehmen sowie für Hotels und Pensionen anbietet.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz ist wichtig, denn nur durch konsequente Maßnahmen können Neuinfektionen verhindert werden. Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erarbeiten und diese umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu einen bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht – für die Umsetzung sind die Unternehmen selbst verantwortlich. Damit Vorgesetzte oder Arbeitgeber dieser Verantwortung gerecht werden können, hat der Zusammenschluss aus rund 100 Unternehmen unter www.infektionsschutzhelfer.de eine kostenlose interaktive Gefährdungsbeurteilung entwickelt, die für Unternehmen einen individuellen Maßnahmenplan erstellt. Durch einen etwa 10-minütigen Fragenkatalog werden die größten Gefahrenquellen ermittelt und Maßnahmen, gemäß des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und nach Priorität sortiert, vorgeschlagen. Arbeitgeber erhalten anschließend ein Zertifikat, mit dem sie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft sowie gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitenden nachweisen können.

Neben der Online-Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen bietet die Initiative „Infektionsschutzhelfer“ eine weitere Alternative an, die speziell auf die Beherbergungsbranche zugeschnitten ist. Denn in Hotels, Gasthäusern und Pensionen existieren durch den hohen Publikumsverkehr besondere Infektionsgefahren, weswegen die Schutzmaßnahmen durch den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und seine Landesverbände spezifiziert wurden. Auch hier führt eine Reihe an Fragen zu einem individuellen Maßnahmenplan, um die Infektionsgefahr in Hotels und Co. weitestgehend zu reduzieren.

 

Ansprechpartner für Journalisten: Till Konstanty • till(at)konstant.de

Die Zeit wird knapp: Ab dem 30. September dürfen Händler, die keine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in ihre Kassen integrieren, nicht mehr kassieren

Die Deadline rückt näher: Bereits am 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten – bis zum 30. September 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme jetzt zwingend mit einer neuen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten TSE ausgerüstet sein. Die Kassensicherungsverordnung soll vor der Manipulation elektronischer Kassen und somit vor Steuerbetrug schützen. Gemäß der Aussage von Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, wird sich diese Frist nicht noch einmal verlängern* und Händler müssen an Tempo zulegen. Drohende Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro konfrontieren Einzelhändler nach wie vor mit Angst und Unsicherheiten. Roqqio bietet zwei Arten von TSE, eine cloudbasierte und eine in Form einer microSD-Karte – jeweils als Fiskal-Bundle mit ausgewählten Services.

Zum ersten Stichtag im Januar war noch keine zertifizierte TSE auf dem Markt, woraufhin die Bund- und Länderfinanzverwaltungen reagierten und eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September festlegten. Händler müssen bei einer Prüfung jedoch heute schon nachweisen können, dass sie an einer Aufrüstung arbeiten. Als Anbieter einer Kassensoftware sieht sich Roqqio für seine Kunden verantwortlich und unterstützt sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung: „Roqqio hat seine Kassensoftware um die erforderliche digitale Schnittstelle ergänzt. Diese Schnittstelle dient der einheitlichen Übertragung von Daten, falls diese von Finanzbehörden zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit angefordert werden. Außerdem sorgt sie für die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist“, erklärt Christian Jürs, Geschäftsführer von Roqqio.

Einmal in das Kassensystem integriert, protokolliert ein Sicherheitsmodul Kasseneingaben ab Beginn des Vorgangs und schützt sie so vor unbemerkten, nachträglichen Veränderungen. Ein Speichermodul sorgt für die Aufbewahrung. So werden gespeicherte Vorgänge fälschungssicher gemacht. Roqqio stellt zwei Arten von TSE bereit: ein Hardware-Modul in Form einer microSD-Karte sowie eine cloudbasierte Lösung. „Für welche Lösung sich ein Händler entscheiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Die cloudbasierte TSE ist ideal für Händler, die zahlreiche Filialen betreiben und ihre Kassen zentral und online verwalten möchten. Die Eingaben im Kassensystem werden ortsunabhängig aufgezeichnet und elektronisch signiert. Händler, die keine internetfähigen Kassen nutzen, können auf die TSE als Hardware-Modul setzen. Hier passiert die Belegsignatur unabhängig von einer Internetverbindung“, so Jürs. „Der Countdown läuft. Damit die Kassen fristgerecht aufgerüstet sind, müssen sich Händler spätestens jetzt für eine Lösung entscheiden und ihre Software updaten.“

*Quelle: https://dfka.net/bmf-bestaetigt-30-september-fuer-tse-pflicht/

 

Ansprechpartner für Journalisten: Ellen Marth • ellen(at)konstant.de

Siren7 Wildwarnsystem für Motorräder warnt Rehe, Wildschweine, Füchse und Co. / Nutzt Fahrtwind als Energiequelle ohne aufwendige Installation

Wildunfälle stellen Jahr für Jahr eine große Gefahr für Mensch und Tier dar. Insbesondere für Motorradfahrer kann eine Kollision mit einem Tier fatale Konsequenzen haben. In der Dämmerung oder bei Nacht ist es Motorradfahrern oft unmöglich, einen solchen Unfall zu verhindern. Auch, wenn sie dem Tier noch ausweichen können, kommt es bei Begegnungen mit Reh, Wildschwein und Co. häufig zu Stürzen. Damit diese Gefahr deutlich gemindert wird, hat Siren7 ein Wildwarnsystem entwickelt, das gleichermaßen effektiv wie effizient schützt und den Fahrtwind als Energiequelle nutzt.

Die kleine Apparatur benötigt keine Stromversorgung und warnt Wildtiere durch ein hochfrequentes, für den Menschen nicht hörbares, akustisches Signal mit einer Reichweite von bis zu 300 Metern. Dabei richtet es sich nur an die Tiere, die vor einem Unfall geschützt werden müssen, darunter Rehe, Wildschweine, Füchse und Co. Für Menschen ist der Ton nicht wahrnehmbar. Haustiere, beispielsweise Hunde, können den Ton zwar wahrnehmen, er ist für sie jedoch nicht störend. Der Fahrtwind erzeugt im Siren7 Wildwarnsystem einen Warnton von rund 120 Dezibel, der sich in Schallgeschwindigkeit in Fahrtrichtung verbreitet. Ab einer Geschwindigkeit von 70 km/h erreicht das System seine maximale Leistung. Die futuristisch designte Konstruktion wird einfach mittels Klebestreifen auf der Vorderseite des Motorrads angebracht. Der gemeinsam mit 3M entwickelte VHB-Kleber sorgt für einen zuverlässigen Halt und lässt sich – beispielsweise beim Bikewechsel – rückstandslos entfernen. Der Warner kann sowohl für Motorräder als auch für Autos oder Wohnmobile genutzt werden. Er besteht aus Nano-Carbon 7 und misst lediglich 45 x 60 x 26 mm bei einem Gewicht von 50 g. Die Siren7-typische rote Sieben wird in Handarbeit auf jedes Produkt aufgetragen.

Bis heute hat Siren7 bereits über 15.000 Wildwarnsysteme verkauft und so zuverlässig vor Unfällen geschützt. Diese Sicherheit unterstreicht das Unternehmen mit einer Geld-zurück-Garantie. So erhält der Kunde den Kaufpreis zurück, sollte es zu einem Wildunfall kommen, während Siren7 im Einsatz war.

Ab sofort ist das Siren7 Wildwarnsystem zu einer UVP von 57,99 EUR unter www.siren7.de erhältlich. Den Doppelpack – beispielsweise für Auto und Motorrad oder Wohnmobil – gibt es für 115,98 EUR.

 

Ansprechpartner für Journalisten: Corinna Ingenhaag • corinna(at)konstant.de

Videos in der PR: Netter Zusatz oder absolutes Muss?

Videos sind in den letzten Jahren für die meisten Internetnutzer zum ersten Anlaufpunkt geworden, wenn es darum geht, mehr über Organisationen sowie deren Produkte und Dienstleistungen zu erfahren. Sie sorgen für den Aufbau eines modernen Unternehmensimages – und sollten aus diesem Grund als PR-Tool nicht vernachlässigt werden. Durch Videos werden Themen einerseits vereinfacht und erklärend dargestellt, andererseits können Inhalte aber auch persönlich und emotional rübergebracht werden. Das Vertrauen von Zielgruppen in Marken wird nicht nur gestärkt, sondern es können sogar neue Zielgruppen erreicht werden. In Online-Pressemitteilungen lassen sich das klassische Bildmaterial ergänzen und Pressetexte dynamischer gestalten. Videos visualisieren den Meldungstext für Medienvertreter und Interessenten nicht nur besser, sondern auch ansprechender. Vor allem bei Interviews, Produktpräsentationen oder Bedienungsanleitungen eignen sich Videos gut, da sie oft aussagekräftiger und deutlicher sind als reine Pressefotos und -texte.

Nicht jedes Video erfordert ein professionelles Kamerateam – der Trend geht weg vom Hochglanz-Image-Film hin zu Unboxing und Co. Ein aufwendig produziertes Video bringt nichts, wenn die Inhalte nicht stimmen. Im Gegenteil wirkt ein weniger professionelles Video oft glaubwürdiger und stößt auf größeres Interesse seitens der Betrachter. Solange die Qualität des Videomaterials hochwertig ist, können selbst mit dem Smartphone gute Videos produziert werden. Der Ton sollte deutlich und ohne Nebengeräusche zu hören, das Bild scharf und Produkte oder Gesichter gut ausgeleuchtet sein. Zudem müssen die Lichtverhältnisse im Allgemeinen stimmen.

Viel wichtiger als eine hochprofessionelle Produktion ist die Authentizität. Ein PR-Video ist keinesfalls ein Werbespot, sondern sollte die journalistischen Grundlagen wahren: Informationsbedürfnisse stillen, das Interesse der Zuschauer wecken und einen generellen Mehrwert bieten, statt als Lückenfüller zu dienen. Die Video-Inhalte sollten außerdem zur Zielgruppe und den jeweiligen Märkten passen. Ganz nach dem Motto „Man kann über alles berichten, nur nicht über 1:30” sollte das Video kurz und prägnant und daher leicht zu konsumieren sein. Es gilt, kurze Aufmerksamkeitsspannen innerhalb einer begrenzten Zeit zu gewinnen. Zuschauer sollten in der Lage sein, sich an die Inhalte des Videos zu erinnern und sie mit anderen zu teilen, selbst wenn sie vorher noch nie etwas von der Marke gehört haben.

 

ROOMZ neue Generation der digitalen Arbeitsplatz- und Raumverwaltung // Hilfestellung zur sicheren Rückkehr in ein intelligentes Office

ROOMZ, Spezialist für intelligentes Raummanagement, bietet eine neue Generation seiner umfassenden Verwaltungslösung an. So können die neuen kabellosen Displays zur Organisation von Meeting- und Arbeitsräumen ab sofort auch über die zunehmend beliebtere 5 GHz Frequenz – statt bisher 2,4 GHz – in das WLAN eingebunden werden. Während das ROOMZ-Display mit zwei Jahren Batterie-Laufzeit vor allem maximale Transparenz an der Konferenztür mit sich bringt, offeriert die Verwaltungssoftware gerade in Kombination mit optionalen Desk- und Huddle-Space-Sensoren bei der Arbeitsplatzorganisation viele Vorteile und Übersichtlichkeit für die Mitarbeiter. Hardware-unabhängig können Belegungs- und Reservierungspläne über einen webbasierten Zugang oder über einen eingebundenen Smart-TV eingesehen werden.

Gerade in Zeiten der Corona-Krise leistet das System eine praktikable Hilfestellung. Denn wegen der weiterhin geltenden Abstandsregeln können Gebäude beim Wiedereintritt der Belegschaft häufig nicht voll genutzt werden. Je weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, desto besser müssen diese verwaltet werden. ROOMZ innovative Funktionen unterstützen Unternehmen dabei, die Rückkehr ihrer Mitarbeiter ins Büro sicher und stressfrei zu organisieren. So können maximale Kapazitäten, Belegung sowie Dichte in Gebäuden und Etagen über ROOMZ definiert und eingesehen werden. Arbeitsbereiche und einzelne Arbeitsplätze können nicht nur generell blockiert werden, um die Einhaltung der Abstandsregeln ohne großen Aufwand zu ermöglichen. Über individuell definierbare Buchungsregeln lässt sich dies auch automatisieren, so dass wenn gewünscht beispielsweise bei Reservierung eines Arbeitsplatzes gleichzeitig auch der Nachbarsplatz blockiert wird. Darüber hinaus stehen dem Facility Management durch die integrierte Analyse wichtige Angaben und Reportings zur Verfügung. Beispielsweise auch, um Reinigungs- und Desinfektionseinsätze sinnvoll planen und koordinieren zu können. Das Reinigungspersonal wiederum sieht über den ROOMZ Viewer, auf einen Blick welche Schreibtische besetzt sind und wo gereinigt oder desinfiziert werden kann.

Neue Raumkonzepte fordern neue Verwaltungslösungen
Die moderne Arbeitswelt braucht ein intelligentes Steuerungssystem von Arbeitsumgebungen, sonst ist das Chaos vorprogrammiert – gerade jetzt, wenn die Mitarbeiter nach einer langen Zeit im Homeoffice allmählich wieder zurück in die Büros kommen. ROOMZ Gründer und CEO Roger Meier bestätigt: «Technologische Entwicklungen, die globale Vernetzung und demografische Einflüsse haben unsere Arbeitskultur verändert. Nicht zuletzt haben die Erfahrungen aus der Zeit des Lockdowns diese Transformation in vielen Fällen beschleunigt oder gar zu einer Neuausrichtung der Arbeitsweise geführt. Das Management von Arbeitsbereichen wird dadurch zunehmend zu einer Schlüsselkompetenz. Dabei gilt es, neue Arbeitsformen wie Desksharing, Homeoffice, Remote Work, Co-Working-Spaces oder projektbezogene Teams zu berücksichtigen. Genau hier setzt ROOMZ an. Unsere Lösung basiert auf der Sensortechnologie und verbindet auf intelligente Weise Räume und Arbeitsplätze mit jenen Menschen, die sie brauchen.»

Die Lösung besteht aus dem bewährten Display und einer Managementsoftware, die sich einfach in eine bestehende IT-Infrastruktur – zum Beispiel über Office 365 oder Google Calendar – integrieren lässt. Sie bildet das Herzstück zwischen Buchungssystem, Displays und optionalen Desk- sowie Raumsensoren. Reservierungen von einzelnen Arbeitsplätzen können über die Buchungssoftware getätigt und wieder aufgehoben werden. Bei Räumen ist dies zusätzlich über die ROOMZ Displays möglich. Bei Besprechungsräumen oder nicht buchbaren Huddle Rooms zum störungsfreien Telefonieren, prüft der Raumsensor mithilfe eines passiven Infrarot-Bewegungsmelders die momentane Belegung und gibt nicht belegte Sitzungszimmer oder Räume nach einer vordefinierten Zeit wieder frei.

Mit der neuen Hardware-unabhängigen Generation der ROOMZ-Lösung lassen sich auch Arbeitsplätze optimal verwalten und managen. Mitarbeiter*innen können über das Buchungssystem flexibel und effizient ihren Arbeitsplatz buchen. Dank der integrierten Grundriss- und der Floorplan-Funktion, lässt sich wahlweise die Nutzung der Fläche pro Stockwerk oder der einzelnen Arbeitsplätze anzeigen. Alternativ bietet sich der Desksensor zur Verwaltung nach dem »First-Come-First-Serve-Prinzip« an. Beide Möglichkeiten dienen der Anzeige von belegten und freien Arbeitsplätzen in Echtzeit – eine wichtige Grundlage für erfolgreiches Desksharing.

ROOMZ Analytics – klare Signaletik und wertvolle Analysen
Die meisten Anwender nutzen die Möglichkeit, die Raum- und Arbeitsplatzbelegungen auch auf zentral platzierten Infoscreens zu publizieren. Roger Meier über die zusätzlichen Mehrwerte: «Die Visualisierungen erhöhen als wertvolles Instrument der Signaletik die Mitarbeiterzufriedenheit und die Besucherführung. Zudem lassen sich sämtliche Belegungsdaten nach Gebäude, Stockwerk und Arbeitsplatz auswerten.»
Diese Ressourcenanalyse liefert wertvolle Informationen über den produktiven Einsatz von Räumen und Arbeitsplätzen mit Blick auf benötigte Kapazitäten. Zugleich dient sie als Grundlage für die Planung von Reinigungseinsätzen, deren Frequenz sich in der aktuellen Situation häufig erhöht und sich an der quantitativen Nutzung orientiert.

Ansprechpartner für Journalisten: Nadine Konstanty • nadine(at)konstant.de