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Smartphone Gefährdungsbeurteilung Infektionsschutzhelfer

Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Initiative „Infektionsschutzhelfer“ bietet kostenlose Gefährdungsbeurteilung und individuellen Maßnahmenplan für Unternehmen sowie Hotels und Co.

Maßnahmen und Regelungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 gibt es in jedem Geschäft, jedem Restaurant und jeder Firma. Doch was unternehmen Betriebe wirklich, um den Schutz von Mitarbeiter*innen, Kunden und Dienstleistern zu gewährleisten und in welchen Punkten könnten sie sich noch bessern? Dieser Frage hat sich die Non-Profit-Initiative „Infektionsschutzhelfer gegen Covid-19“ gewidmet, die auf ihrer Webseite, neben einer Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer, eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Unternehmen sowie für Hotels und Pensionen anbietet.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz ist wichtig, denn nur durch konsequente Maßnahmen können Neuinfektionen verhindert werden. Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erarbeiten und diese umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu einen bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht – für die Umsetzung sind die Unternehmen selbst verantwortlich. Damit Vorgesetzte oder Arbeitgeber dieser Verantwortung gerecht werden können, hat der Zusammenschluss aus rund 100 Unternehmen unter www.infektionsschutzhelfer.de eine kostenlose interaktive Gefährdungsbeurteilung entwickelt, die für Unternehmen einen individuellen Maßnahmenplan erstellt. Durch einen etwa 10-minütigen Fragenkatalog werden die größten Gefahrenquellen ermittelt und Maßnahmen, gemäß des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und nach Priorität sortiert, vorgeschlagen. Arbeitgeber erhalten anschließend ein Zertifikat, mit dem sie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft sowie gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitenden nachweisen können.

Neben der Online-Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen bietet die Initiative „Infektionsschutzhelfer“ eine weitere Alternative an, die speziell auf die Beherbergungsbranche zugeschnitten ist. Denn in Hotels, Gasthäusern und Pensionen existieren durch den hohen Publikumsverkehr besondere Infektionsgefahren, weswegen die Schutzmaßnahmen durch den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und seine Landesverbände spezifiziert wurden. Auch hier führt eine Reihe an Fragen zu einem individuellen Maßnahmenplan, um die Infektionsgefahr in Hotels und Co. weitestgehend zu reduzieren.

 

Ansprechpartner für Journalisten: Till Konstanty • till(at)konstant.de